Abdankung

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TOD EINES ANGEHÖRIGEN

Wenn jemand von Ihren Angehörigen gestorben ist, beachten Sie bitte die folgenden Schritte:

1. Arzt

Die Feststellung des Todes erfolgt durch den Arzt, die Ärztin (Todesbescheinigung).

2. Zivilstandsamt

Wenden Sie sich nach einem Todesfall zuerst ans Bestattungsamt der Gemeinde Weiach (Tel. 044 858 27 23). Dort treffen Sie die nötigen Abmachungen über die Bestattung (Datum, Zeit, Ablauf, Art des Grabes).

Datum und Zeit
Zur Festlegung des Bestattungstermins nimmt das Zivilstandesamt Rücksprache mit dem Pfarramt.
Die Abdankung ist in der Regel öffentlich und findet, ausgenommen an allgemeinen Feiertagen, von Montag bis Freitag, um 14:00 Uhr statt.
Stille Bestattungen auf Wunsch der Angehörigen werden nach dem 11-Uhr-Glockengeläute durchgeführt.

Ablauf
In der Regel gilt für die kirchliche Bestattung der folgende Ablauf:
- Besammlung und kurze Liturgie auf dem Friedhof
- Abschiedsgottesdienst in der Kirche

Formulierungen für Todesanzeigen

Öffentliche Feier um 14:00 Uhr:
Die Urnenbeisetzung [bzw. Erdbestattung] findet am XX.XX.XXXX um 14:00 Uhr auf dem Friedhof Weiach statt. Anschliessend Abschiedsgottesdienst in der Kirche Weiach.

Stille Beisetzung um 11:00 Uhr:
Die Urnenbeisetzung [Erdbestattung] findet im engsten Familienkreis (auf dem Friedhof Weiach) statt.

Stille Beisetzung um 11:00 Uhr mit öffentlicher Feier um 14:00 Uhr:
Der Abschiedsgottesdienst findet am XX.XX.XXXX um 14:00 Uhr in der Kirche Weiach statt. Urnenbeisetzung [bzw. Erdbestattung] im engsten Familienkreis.

3. Pfarramt

Nehmen Sie Kontakt mit unserem Pfarramt auf, um den Termin für ein Gespräch abzumachen. Auf der Basis eines Gesprächs gestaltet unser Pfarrer gemeinsam mit Ihnen eine einfühlsame Trauerfeier als würdigen Schlusspunkt für ein je einzigartiges, gelebtes Leben. Er begleitet Sie als Hinterbliebene in Ihrer Trauer und lässt Sie auch nach der Abdankung in Ihrer besonders schwierigen Lebenssituation nicht alleine.

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