Trauung
Wenn Sie in einer Kirche heiraten, so soll durch den kirchlichen, feierlichen Rahmen eines Gottesdienstes Ihrem Entschluss zum gemeinsamen Leben ein besonderer Ausdruck verliehen werden. Die kirchliche Trauung bietet einen geeigneten Rahmen für das Verbindliche zweier Menschen, für das, was das Paar verbindet, worauf es hofft, woran es glaubt und worin ihre Liebe gründet. Wir bieten Ihnen einen Hochzeitsgottesdienst als festlichen, unvergesslichen Auftakt Ihres gemeinsamen Weges. Wir freuen uns auf Ihre Trauung.
Voraussetzungen
- der Wunsch beider Ehepartner zur kirchlichen Trauung
- die Zugehörigkeit zu einer Landeskirche mindestens eines Ehepartners
- die rechtsgültige Eheschliessung vor dem Zivilstandesamt der Gemeinde
Vorgehen
Nehmen Sie frühzeitig (6 Monate vor dem Fest) Kontakt auf mit dem Pfarramt.
Als reformierte Einwohner von Weiach steht Ihnen unsere Kirche kostenlos zur Verfügung.
Besondere Hochzeitsfeiern
Falls Sie eine Hochzeitskirche wünschen, die ausserhalb unserer Kirchgemeinde liegt, müssen Sie sich rechtzeitig darum kümmern – gewisse beliebte Hochzeitskirchen sind oft über Monate und Jahre ausgebucht.
Zudem sollten Sie beachten: Wenn Sie “auswärts” heiraten,
- müssen Sie für Kirche, Sigrist, Organist u.a. in der Regel etwas bezahlen.
- haben Sie keinen Anspruch auf einen Pfarrer bzw. eine Pfarrerin, die Ihre Hochzeitsfeier abhält.
Selbstverständlich können Sie eine Pfarrperson Ihrer Wahl anfragen, und wenn Ihre Hochzeitskirche nicht allzu abgelegen ist, werden Sie diese Pfarrperson auch finden.
Die Schwierigkeiten der Pfarrersuche verstärken sich in der Regel, wenn Sie sich eine kirchliche Hochzeit ausserhalb einer Kirche wünschen (auf einem Berg, im Wald, unter Wasser …). Fragen Sie aber auch in diesem Fall einen Pfarrer, eine Pfarrerin Ihrer Wahl an, ob sie bereit seien, mit Ihnen diesen Gottesdienst zu feieren. Die Antwort wird unter anderem davon abhängen, ob die Pfarrperson in Ihren Hochzeitsvorstellungen Aspekte einer kirchlichen Trauung wiedererkennt oder nicht.
Verschiedene Konfessionen der Partner
Eine ‘Ökumenische’ Trauung (also eine Trauung, die sowohl reformiert als auch katholisch ist) gibt es im Grunde genommen nicht. Das liegt daran, dass es keine Pfarrer/innen gibt, die beides gleichzeitig sind und also beides gleichzeitig tun könnten.
Dennoch gibt es heutzutage kaum Probleme, wenn sich ein ‘gemischt-konfessionelles’ Paar trauen lassen möchte. Beide Konfessionen erkennen jeweils die andere Trauung an.
Ihre Trauung wird also in jedem Fall reformiert oder katholisch sein. Welches von beiden, das entscheiden Sie mit der Wahl der Kirche und der Seelsorgerin bzw. des Seelsorgers. Wünschen Sie die Mitwirkung von Seelsorgerinnen oder Seelsorgern beider Konfessionen, was grundsätzlich möglich ist, bedingt das in der Regel einiges mehr an Aufwand und eine grössere Vorbereitungsarbeit.
Beachten Sie weiter, dass die römisch-katholische Kirche zur rechtlichen Anerkennung einer Trauung, der nicht ein katholischer Priester vorsteht, eine vorgängig einzuholende Dispens verlangt. Die Dispens ist im Grunde so etwas wie eine Überweisung beim Arzt. Ihr zuständiges Pfarramt wird das gerne für Sie erledigen.
